Informationen zum Glasfaserausbau im geförderten Gebiet
Diese Information betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, welche im geförderten Ausbaugebiet im Zuge der Glasfasererschließung liegen.
Da derzeit Schreiben der Fa. Glasfaser Direkt GmbH bzgl. der Errichtung eines Glasfaseranschlusses bzw. des Abschlusses eines Tarifs in Umlauf sind, nochmals folgende Information:
Jeder Eigentümer, dessen Wohnhaus/Gewerbeeinheit noch nicht über einen leistungsfähigen Breitbandanschluss verfügt, hat einen Anspruch auf Verlegung einer Glasfaserleitung. Die kostenlose Verlegung der Glasfaserleitung im öffentlichen Straßenraum, auf Ihrem Privatgrundstück und bis zum Installationspunkt in Ihrer Gebäude-/ Gewerbeeinheit sind im Auftragsumfang enthalten.
Die Verlegung des kostenlosen Glasfaseranschlusses in Ihr Gebäude ist unabhängig vom Abschluss eines Telekommunikationsvertrages mit der Fa. Glasfaser Direkt GmbH. Eine Buchung/ Anbieterwechsel kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, d.h. Ihr bisheriger Vertrag kann unbefristet fortgeführt werden, solange Sie den Glasfaseranschluss nicht nutzen möchten.
Betroffen sind folgende Ausbauorte:
Adlholz (ohne HsNr. 17)
Dürnsricht (nur HsNr. 18)
Godlricht
Teile von Hahnbach
Höhengau
Iber
Irlbach
Kienlohe
Luppersricht
Mausdorf
Mimbach
Oberschalkenbach
Ölhof
Pickenricht
Süß
Ursulapoppenricht