Bekanntmachung von Manövern

Art der Übung:       Konvoibewegung/Marschkolonen (US-Army, AE25-79)
Zeitraum:                06.11.2025 – 25.11.2025 (teilweise auch nachts)
Übungsgebiet:       alle Gemeinden im Landkreis Amberg-Sulzbach

Die Bevölkerung wird gebeten, sich von den Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten. Gleichzeitig wird auf die Gefahren, die von liegen gebliebenen Sprengmitteln, Fundmunition oder dergleichen ausgehen können, hingewiesen. Sollten derartige Gegenstände aufgefunden werden, ist die nächste Polizeidienststelle zu verständigen.

Manöverschäden werden wie folgt abgewickelt:

Von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte (gemeinsame Manöver) Schäden werden von der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – Regionalbüro Süd abgewickelt.

Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. Diese leitet die Anträge an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter, von welchem die weiteren Schritte zur Zahlung der Entschädigung veranlasst werden.

Entschädigungsansprüche sollten umgehend geltend gemacht werden. Im Falle von Manöverschäden, die von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht worden sind, sind sie innerhalb von 3 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dem Schaden und der Beteiligung der (ausländischen) Streitkräfte Kenntnis erlangt hat, schriftlich bei der zuständigen Regulierungsstelle geltend zu machen.

Hier kommen Sie zur Bekanntmachung.

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