Erneuerungsmaßnahmen an der Wasserleitung machen Gebührenerhöhung beim ZV Adlholz-Irlbach notwendig

Die Finanzierung umfangreicher Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen an der Wasserleitung im Zuge der Kanalbaumaßnahme in Oberschalkenbach, Adlholz und Ölhof waren das Hauptthema der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Adlholz-Irlbach Gruppe. Damit einher geht auch eine Erhöhung der Wassergebühren.

Größter Brocken ist dabei die in Oberschalkenbach geplante Verlegung einer ca. 680 m neuen Wasserleitung inkl. Hausanschlüsse mit Kosten von rund 155.000 Euro (netto). Damit wird das Ortsnetz in Oberschalkenbach vollkommen neu strukturiert. Die damit notwendigen Änderungen der Hausanschlüsse seien grundsätzlich ohne größere Baumaßnahmen möglich und können im Zuge der Errichtung der Kanalhausanschlüsse neu verlegt werden. Die Kosten werden auf ca. 1.500 Euro pro Hausanschluss geschätzt.

Die Neuverlegung der Wasserleitung in Adlholz mit einem ca. 80 m langen Lückenschluss ist mit etwa 26.000 Euro veranschlagt. Für den Austausch einer Leitung in Ölhof sowie von Schiebern und Hydranten werden Kosten von etwa 11.000 Euro anfallen. Mit den bereits 2016 für Frohnhof und Unterschalkenbach gebilligten und größtenteils getätigtem Austausch von verschiedenen Leitungstrassen summieren sich die Investition in das Wasserleitungsnetz auf rund 500.000 EUR, die außerhalb der durch den Kanalbau verursachten und durch den Markt Hahnbach zu tragenden Leitungssicherungen und –umlegungen umgesetzt werden sollen.

Die Bauarbeiten werden wieder zusammen mit den Abwasserleitungsbauarbeiten des Marktes Hahnbach in einem eigenen Los öffentlich ausgeschrieben und für den Zweckverband im Wege der Gesamtauftragsvergabe für den Kanalbau vergeben. Die Ausführung erfolgt in den Jahren 2017 und 2018.

Die Verbrauchsgebühren wurden im Jahr 2012 letztmalig auf 1,10 €/m³ festgesetzt. Die Verbandsversammlung stimmte deshalb einstimmig für die Anpassung der Verbrauchsgebühren zum 1. Januar 2017 auf 1,45 €/m³ zu und betrachtet die dazugehörigen Investitionen als einen wesentlichen und unvermeidbaren Beitrag zur Erhöhung der Versorgungssicherheit. Gerade die über 50 Jahre alten Wasserleitungen in den Ortschaften Unterschalkenbach und Oberschalkenbach erwiesen sich auf Grund der dort herrschenden hohen Druckverhältnisse als sehr anfällig. Die vielen Rohrbrüche führten auch zu einer Gebührenunterdeckung in den Vorjahren.

Die Grundgebühr wird von 30 Euro auf 45 Euro erhöht. Für Bauwasserzähler oder sonstiger beweglicher Zähler beträgt die Gebühr 1,50 €/m³. Wenn kein Bauwasserzähler verwendet wird, beträgt die Gebühr pauschal 65,- Euro für die Dauer der Bauzeit, längstens ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Zu allen Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.

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