Fischzug in Hahnbach

Richtig ernst geht es zu beim Hahnbacher Fischzug, der seit 2000 alljährlich am Aschermittwoch von 9 bis 18.30 Uhr durchgeführt wird. Wichtige Vorbesprechung ist immer am Faschingsanfang, dem 11.11., so möglich dann auch um 11.11 Uhr, in verschiedenen Wirtschaften. Schon da steht meist schon fast genau die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer fest, bislang von acht bis maximal 20, wobei es dieses Jahr bereits 19 waren.

Nach einer Stärkung beim Frohnbergwirt werden die Teilnehmer erst einmal auf die Vereinsregularien eingeschworen und ausgiebig deren korrekte Kleiderordnung, schwarzer Anzug, weißes Hemd, Zylinder, kontrolliert. Exakt festgehalten sind klar definierte Strafen für abweichendes Verhalten und auch die Aufgabenverteilung.

Erkennungszeichen der 18 bis 65-jährigen Männer ist ein mit Kreide gezeichneter stilisierter Fisch mit Zylinder in künstlerischer Freiheit auf dem Anzugsrücken. Unter den strengen Augen der Schatzmeister Markus Rauch und Christian Daubenmerkl wird zuerst die Bekleidung kontrolliert. Nach dem Fischzugleid geht es dann „ernsthaft dem Fasching nachtrauernd“ los. Ein eindeutig festgelegtes Defilee verlangt so zu allererst einen ernsten Gesichtsausdruck, dann ein Marschieren immer im rechten Winkel, egal wie der „Oberfisch“ am Kopf des Zuges auch geht.

Das Schlusslicht mit einer LED-Lampe macht der Teilnehmer, der am öftesten mitmarschiert ist, ein „Erfahrener“, dieses Jahr der „Seifi“, geht voran, gefolgt von Julius, dem Jüngsten, mit dem Geldbeutelkissen. Theoretisch dürfen auch weibliche oder diverse Personen teilnehmen, doch waren diese bislang recht „rar“ vertreten.
Auch darf unter keinen Umständen weder gesprochen, noch geraucht, noch ausgeschert werden. Ein eigener Time-Manager (Felix) wacht über die Zeiten, ein Gedichtbeauftragter (Jonas) hat zu reimen bzw. Reime festzuhalten und die Laterne darf nie vergessen werden.
Ja, viel Disziplin ist wirklich gefragt, wenn die über elf Stationen vom Frohnberg über Kötzersricht bis zum Geldbeuteleingraben beim Paulers abgegangen werden.

„Auszeit“ ist grundsätzlich beim Einkehren, sei es in Wirtschaften, bei Privatpersonen oder Geschäften. Da darf dann gesprochen, gelacht und sogar gesungen werden und „die Zeche zahlt der Wirt“.
Die Teilnehmer sind im Normalfall die „üblichen Verdächtigen“. Neue und passende „Spätberufene“ dürfen nach Abstimmung durch den „harten Kern“ hinzukommen und sind bis zu einer Höchstzahl von circa 25 Personen insgesamt willkommen.

Am häufigsten hat Markus Heidlinger am Fischzug teilgenommen. Von Anfang an bis zu diesem Jahr war er bei jedem Defilee dabei und ist somit der „Senior“ unter den Faschingsnachtrauernden. Einer seiner Vorteile, meint er, sei, dass er „gedient“ hat, sprich Bundeswehrerfahrung mitbringt, und deshalb „richtig im Takt gehen“ kann. Ob dies allerdings für die anderen Teilnehmer sehr hilfreich ist, ist fraglich, da er „das Schlusslicht“ mit der Laterne macht.

Seine Motivation, nun schon zum 24igsten Mal am Fischzug teilzunehmen, ist ungebrochen, betont der engagierte Hahnbacher. Auch will er solange mitgehen „wie die Füße tragen“. Ihm gefallen besonders die entspannte, kommode Gemeinschaft und die anregenden, meist witzigen Gespräche bei den „Einkehrschwüngen“. Auch täte ihm nach dem Fasching „in düsteren Kneipen“ die „frische Luft“ sehr gut.

Für ihn verlängert sich mit dem Fischzug die „Faschingsgaudi“ um einen Tag, für die er auch gerne vorher reichlich Zeit und Energie beim Faschingswagenbau und der Kostümierung investiert.  In seiner Erinnerung waren die Fischzugtage immer „einfach schöne Tage“, die er nicht missen möchte.

Seine Fürsorge geht sogar so weit, dass er „in weiser Voraussicht“ für „den meist auch eintretenden Fall der Fälle“ Reservezylinder bereit hält. Immer wieder ist nämlich ein Exemplar unauffindbar, was die Teilnehmer aber oft erst am Faschingsdienstag nach Geschäftsschluss feststellen. 

Regelverstöße

1. Verstoß gegen Kleiderordnung. (2.5 EUR)

2. Reden, lachen oder kichern während des Zuges. (1 EUR)

3. Nichteinhaltung des 90° Winkels beim Abbiegen.(1 EUR)

4. Austritt aus der Reihe. (10 EUR)

5. Nichteinhaltung der Reihenfolge. (2.5 EUR)

6. Verlust von Kissen, Geldbeutel oder Lampe. (25 EUR)

7. Klingel oder Signaltöne von Handys. (25 EUR)

8. Pfurzen. (1 EUR)

9. Vorzeitiges Ausscheiden folgender Posten: Schatzmeister, Fischzugführer und Kissenträger. (25 EUR)

10. Vorzeitiges Ausscheiden der Teilnehmer, die nicht unter Punkt 9 aufgeführt wurden. (25 EUR)

11. Verstoß gegen Essens- und Trinkordnung. (2.5 EUR) – Bei jeder weiteren Essen- Trinkverweigerung wird immer um 2.50 EUR erhöht z.B. 1. 2.50 EUR / 2. 5 EUR / 3. 7.50 EUR .

12. Verzögerung der Aufstellung. (2,5 EUR) Bei jeder weiteren Verzögerung wird immer um 2,50 EUR erhöht.

Zurück
Top